Muss ich Gema-Gebühren als DJ bezahlen? HDJ23

Muss ich als DJ für Hochzeiten Gema-Gebühren bezahlen? Wir diskutieren die Lizenz nach dem DJ-Tarif VR-Ö, wann du Gema bezahlen musst und wie hoch die Gebühren als Pauschale sind.

Für diese Hörerfrage haben wir DJ Daniel vom Jukebox-DJ-Service eingeladen.

GEMA & Lizenzierung als DJ

Vor der Hörerfrage „Wie sieht das mit der Gema als Hochzeits-DJ aus?“ sind wir lange zurück geschreckt. Schließlich sind weder Mike noch Thorsten Experten auf dem Gebiet der Lizenzierung von Musik-Verwertungsrechten.

Nachdem sich Thorsten auf der Musikmesse über eine Stunde mit der Pressesprecherin der Gema unterhielt und wir im Anschluss die Gebührenfrage für Hochzeits-DJs mit DJ Daniel diskutierten, hatten wir genug Fachwissen gesammelt, um uns endlich an die Hörerfrage von Martin Blum heranzutrauen:

  • Wie sieht das mit der Gema als Hochzeits-DJ aus?
  • Was muss ich bezahlen?
  • Für alles was ich kaufe oder nur die Kopie?

DJ Daniel als Gast

Wir haben DJ Daniel vom Jukebox-DJ-Service als Gast in diese Podcastfolge eingeladen. Als wir ihn als Experten anmoderieren, wiegelt er zwar ab, dennoch zitiert Daniel die Urheberrechtsparagrafen ziemlich selbstverständlich.

Weitere Information zu DJ Daniel findest auf den Webseiten des Jukebox DJ Service

Was macht die Gema überhaupt?

Gema steht als Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.

Als Verwertungsgesellschaft sorgt die Gema dafür, dass Lizenzzahlungen aus den Nutzungsrechten von Musik an die Künstler ausgezahlt werden.

Ein Komponist hätte gar keine Chance zum Beispiel alle Radioeinsätze der eigenen Musik zu überprüfen und anschließend den Radiosendern eine Rechnung pro gespieltem Titel zu schicken. Das übernimmt die Gema stellvertretend für viele Künstler die Mitglied des wirtschaftlichen Vereins sind.

Solche Verwertungsgesellschaften gibt es in fast jedem Land, wie zum Beispiel BMI (USA: Broadcast Music Incorporated), ASCAP (USA: American Society of Composers, Authors, and Publishers), RIAA (USA: Recording Industry Association of America), Buma/Stemra (Niederlande), AKM (Österreich: Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger), SUISA (Schweiz: Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik).

Eine Alternative zu den etabliertenVerwertungsgesellschaft wird in Zukunft eventuell C3S (Cultural Commons Collecting Society) sein, die sich gerade in Europa formiert.

In den letzten Jahren geriet die Gema mehrfach in die Kritik. Zunächst verlangte die Gema von Discotheken einen Laptop-Zuschlag in Höhe von 30 %, damit DJs kopierte CDs und Musik vom Computer abspielen durften.

Dann wurde der Discotheken-Tarif verändert, was teilweise zu Gebühren-Erhöhungen führte. Dagegen liefen die Gaststätten-Vereinigungen Sturm. Im Anschluss daran führte die Gema den Tarif VR-Ö im Jahr 2014 ein, der speziell für DJs geschaffen wurde. Erstmalig müssen sich DJs selbst darum kümmern, die Verwertungsrechte ihrer Musik zu klären.

VR-Ö steht als Abkürzung für „Tarif für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind“.

In Thorstens Blog mit DJ-Tipps findest du weitere Informationen zur Gema und zum Urheberrecht.

Wann muss ich als DJ Gema-Gebühren bezahlen?

Die Fragen zur Gema-Anmeldungen deiner Musiksammlung haben wir in mehrere Themenbereiche gegliedert:

  • Wenn ich als DJ eine Hochzeit oder einen Geburtstag bespiele, wer muss dann Gema zahlen?
  • Muss der Kunde die Feier bei der Gema anmelden?
  • Wie ist das bei einer Firmenfeier?
  • Wer kontrolliert, wenn ich mich jetzt nicht anmelde?
  • Was ist der Tarif VR-Ö?
  • Muss ich meine Musik auf meinem Laptop lizensieren mit dem ich arbeite?
  • Was ist mit Kopien, die ich zur Sicherheit anlege?
  • Was kostet mich als DJ diese Lizenzierung?
    Muss ich einmalig oder jährlich bezahlen?
  • Nur 500 Titel sind mir zu wenig
  • Wie kann ich mich anmelden und meine Musik lizenzieren?

Der Gema-Tipp zum Nachmachen

Daniel und Thorsten haben sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Frage am besten direkt bei der Gema Bezirksdirektion nach, die für dich zuständig ist.

Deine zuständige Bezirksdirektion findest du auf der Webseite:
Gema.de/kontakt/kundencenter

Daniel meldete sich bei seiner zuständigen Bezirksdirektion und konnte den VR-Ö-Tarif sehr schnell abschließen.

Dagegen füllte Thorsten die Unterlagen auf der Webseite aus und musste feststellen, dass die ganze Kommunikation per Brief funktioniert. Der Fragebogen im Netz ist eigentlich überflüssig.

Songtipp der Woche

Kiss – I Was Made For Loving You 1979

Tipp von Mike: Mixe niemals Kiss in Helene Fischer hinein, auch wenn die Geschwindigkeit von 128 BPM passen würde.

Wie hoch sind mögliche Strafen?

Was passiert wenn ich kontrolliert werde und meine Musik nicht nach dem Tarif VR-Ö bei der Gema angemeldet habe?

Weißt du eventuell wie hoch die Strafen ausfallen, wenn du als DJ mit nicht-lizenzierter Musik erwischt wirst? Schreibe bitte einen Kommentar weiter unten auf dieser Seite.

Vielen Dank für’s Einschalten,
Mike und Thorsten

19 Responses to “Muss ich Gema-Gebühren als DJ bezahlen? HDJ23

  • Die Strafe der GEMA ist eine nachträglich erhobene Lizenzgebühr (inkl. Kontrollzuschlag) in doppelter Höhe. Die Klagen der Urheber kommen davon unabhängig und bewegen sich schnell in dreistellige Werte JE TITEL! Wer als DJ mit umfangreicher, nicht lizensierter Sammlung erwischt wird, kann im Grunde direkt schon die Formulare für den Insolvenzantrag ausfüllen.

    • Hallo Stefan,

      danke für die Unterscheidung. Von doppelt so hohen Lizenzgebühren habe ich jetzt auch schon mehrfach gelesen.
      Würden die Plattenfirmen dann wirklich getrennte Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung gegen mich starten?

      • Selbstverständlich würden Sie das. Die GEMA bestraft nur für die aktuelle Veranstaltung, auf der Du erwischt wurdest. Die Plattenfirmen wollen die entgangenen Gewinne/Einnahmen rückwirkend kassieren; da wird Dir schnell eine unangenehme (manchmal auch fragwürdige) Rechnung aufgemacht.

  • Meine Info direkt von der Bezirksdirektion GEMA in Wiesbaden zur Anfrage „muss die Hochzeitsfeier bei der GEMA angemeldet werden“ …..Die Antwort war sehr schwammig – sofern alle Gäste die bei der Hochzeit geladen sind Verwandtschaft und Familie sind, muss keine GEMA Anmeldung erfolgen – sobald eine oder mehrere Arbeitskollegen oder Nachbarn, Bekannte, Freunde als Gäste dabei sind – müsste eine GEMA Anmeldung erfolgen -deshalb für mich als „schwammig definiert“ – soweit meine Info, die ich zum Thema GEMA Anmeldung bei Hochzeitsfeiern bekommen habe. LG Geri

  • Frage 5 GEMA-Berater und Du erhältst 5 unterschiedliche Antworten, Tatsache ist, auch zu Arbeitskollegen und Nachbarn kann der Veranstalter eine persönliche Beziehung haben. Die Info von der BD Wiesbaden ist also so nicht richtig !
    Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gehören für mein Rechtsempfinden zu Privatveranstaltungen, so lange diese nicht im öffentlichen Raum (z.B. in einer Disco in welcher auch externe Gäste anwesend sind) stattfinden. Natürlich wird die GEMA immer versuchen so zu beraten, dass sie möglichst viel Kohle einziehen können, wer lange fragt, geht lange irr 😉
    Nicht Privat sind öffentliche Betriebsfeste oder Discoparties, denn hier gibt es i.d.R. keinen geschlossenen Personenkreis, welcher mit dem Veranstalter persönlich verbunden ist.
    Grundsätzlich sollte jeder DJ sein Repertoire gem. VR-Ö lizensieren, so ist man auf der sicheren Seite und die Welt kostet das auch nicht, der Rest ist Sache des Veranstalters.

    Quelle: https://www.gema.de/faq/musiknutzung/

  • DJ Djingo Django
    9 Jahren ago

    Wenn ich jetzt als im Ausland ansässiger DJ in D mal einen oder 2 Gigs (öffentlich) habe wie sieht es denn da aus?

    • Hallo DJ Djingo Django,

      das ist eine sehr interessante Frage. Es wird alleine schwierig werden deine zuständige Bezirksdirektion zu finden. Hast du es schon einmal über das Bundesland probiert, in dem du deinen Gig spielst.

      Die Frage ist auch, ob du die Kopien lizenzieren musst, wenn du das im Ausland bereits gemacht hast.

  • Hallo und Grüße,

    aktuell gilt die Gebühr für die einmalige Abgeltung der Altbestände die vor dem 01.01.2015 vervielfältigt worden in Höhe von 175,00 €
    https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_discjockeys.pdf

    Backupaktivierung: 125,00 €
    Beträge zzgl. 7% MwSt.

    Ansonst, top Podcast, auch wenn für mich als Videodj noch mehr Fragen ungeklärt sind, als für alle „normalen“ DJ’s

    • Hallo Miguel,

      stimmt, diesen Unterschied habe ich überlesen:
      – Aktivierung von Sicherungskopien
      – Abgeltung für Werkbestände

      Für die Abgeltung für Werkbestände sind es seit dem 1. Januar 2016 allerdings 200 Euro zzgl. 7 % MwSt. Anscheinend ist der Fragebogen noch nicht aktualisiert.

      In dieser PDF-Datei findest du unter Punkt 2.e:

      „ab dem 1.1.2016 einmalig 200 Euro“

      Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_oe.pdf

      Freut mich, dass dir der Podcast gefällt.

      Ich kenne einige VJs, die ihre Videos bei Spezialanbietern kaufen. Da dürften die Rechte ebenfalls bereits geklärt sein.
      Wobei alle DJs die riesigen Videodateien immer auf externen Festplatten speichern.
      Gibt es für Videos einen anderen DJ-Tarif?

  • Was nicht angesprochen wurde, durchaus aber interessant ist , sind Bemusterungen aus sogenannten pools! Damit ein pool diese überhaupt verteilen darf, sind meines Erachtens schon Gema Gebühr seitens der Poolbetreiber abgeführt worden!
    D.h., Bemusterungen aus pools, die direkt auf das Abspielgerät (z.B. Notebook) runtergeladen wurden sind doch schon Lizensiert, oder !?

    Was mich interessiert, wenn ich einmalig nur 500 Titel linzensiere, keinen Altbestand, ich also ausser meinen originalen (amazon, itunes als auch Bemusterungen aus Pools), keine weiteren Titel auf meiner Festplatte auf dem Notebook habe, dürfte ich 500 Titel kopieren ? Wer entscheidet bzw. sagt denn wieviele Titel ich auf der Festplatte habe ? Laut meiner Kenntnis darf die Gema bei einer Kontrolle ja nicht mein Notebook kontrollieren, da sich ja auch private Daten darauf befinden !

    Ist doch alles sehr schwammig das Ganze !

    • Hallo Roger,

      die 500 Titel beziehen sich auf die Anzahl der jährlichen Pauschale. Im nächsten Jahr sind es also wieder 500 Titel.
      Verrät dir eine DJ-Software nicht ganz einfach wie viele Lieder du zur Verfügung hast. Ich würde sagen, das sind die Titel die du öffentlich spielen könntest.

      Wenn du daneben noch 2.000 Bibi Blocksberg Songs aus den Hörspielen deiner Kinder auf dem Rechner hast, die nicht in deiner DJ-Software getagged sind, dürfte das vermutlich nicht zählen. Sicher kann ich dir nicht sagen, wer über die Titelanzahl entscheidet oder wie du das abgrenzen könntest. Ich exportiere meine Lieder auf einen USB-Stick, mehr Musikdateien habe ich nicht dabei.

      Zu den Promos gibt es eine Ausnahme, die hier in den FAQs beschrieben ist:
      https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/faq_vroe_teil_1.pdf

      „Der DJ unterliegt in diesen Fällen keiner Vergütungspflicht“,

      weil bereits die Promotionpools die Lizenzierung regeln müssen.

      Eine ähnliche Frage stelle ich mir zu meinen Einkäufen bei Traxsource. Musik, die ich dort kaufe, kann ich an jedem Ort meiner Festplatte speichern. Weil Traxsource keine geschlossene Infrastruktur wie iTunes ist, muss ich die Lieder auch nicht mehr in das MP3-Format wandeln. Ist das jetzt eine Kopie, wenn ich die Lieder in einen Ordner verschiebe und anschließend auf den USB-Stick exportiere? Eigentlich ja – aber auch wieder nicht, weil sie ordnungsgemäß lizenziert ist.

      Natürlich könnten wir jetzt die AGBs von Traxsource und deinem Promopool, die vielleicht noch im Ausland sitzen, mit den deutschen Gema-Bestimmungen abgleichen … Rechtsanwälte befragen … bei der Gema nachfragen … hier in den Kommentaren spekulieren …

      Oder du zahlst einfach 58,85 Euro und bist auf der relativ sicheren Seite (Ich bekomme keine Provision dafür, dass ich das sage).

      Viele Grüße,
      Thorsten

      • Die 500-Titel-Pauschale bezieht sich auf die jährlich kopierbaren Titel. Im Ersten Jahr sind 500 Titel lizensiert, im 2. Jahr 1.000, im 3. Jahr 1.500 usw usf.

  • Hier werden Lizenzierungen ohne die Grundlage der wirtschaftlichen Eigenständigkeit eingefordert. Der sogenannte Experte weiß nicht, dass für die Grundlage einer Lizenzierung eine sogenannte wirtschaftliche Eigenständigkeit gegeben sein muss. Diese Tatsache ist im Gesetzestext zu finden, wird aber von der GEMA nur zu gerne verschwiegen.

    Der DJ schafft keine wirtschaftliche Eigenständigkeit in seinen vier Wänden daheim wenn er eine Kopie erstellt, es verhält sich dann wie mit Kopien von Privatpersonen, da niemand öffentlich die Musik hören kann.

    Beauftragt wird der DJ auch heute noch von einem Veranstalter, dieser stellt die Öffentlichkeit und die wirtschaftliche Eigenständigkeit sodann her. Er zahlt somit auch VR-Ö, genauso war es über Jahr(zehnt)e mit dem sogenannten Laptop-Zuschlag, das UrhWahrnG und UrhG hat sich nicht geändert, es wird sich jedoch wohl bald ändern.

    Für ausländische DJs gelten natürlich die dortigen Konditionen des jeweiligen Landes und nicht die der GEMA. Wer fliegt kann im staatsfreien Raum vermutlich soviel kopieren wie er möchte, da in diesem Raum keine Zuordnung erfolgen kann. Duty-Free-Kopie nannte man es 2012 in der Diskussion, der Anfrage wich die GEMA sofort aus.

    Es ist mir ein Rätsel wieso man sich hier an die GEMA wendet und nicht an spezialisierte Anwälte, so wie es das Projekt Phoenix damals tat. Dort finden sich fachlich fundierte Antworten von Dr. Poll und es wird bis heute ein DJ gesucht, der Interesse an einer Feststellungsklage zu VR-Ö hat. Einzige Bedingung, er muss von der GEMA zur Zahlung aufgefordert und angemahnt worden sein. Es scheint keinen DJ zu geben, den die GEMA bisher angemahnt hat. Vermutlich weiß die Rechtsabteilung sehr wohl, dass sich am Gesetz nichts geändert hat und die Grundlage des Laptop-Zuschlags auch für den VR-Ö Gültigkeit hat. Eine Abmahnung, eine Feststellungsklage und man hätte Klarheit, doch diese würde wohl tausende Rückforderungen zur Folge haben und die Einnahmequelle Verunsicherte DJs würde versiegen.

    Einfach mal lesen: http://www.digitalanalog.org/phoenix/information/

    • Hallo Michael,

      den Text zur Webseite habe ich verfasst. Deshalb möchte ich Daniel unbedingt in Schutz nehmen. Im Podcast sagt er ausdrücklich, dass er nicht als Experte angesprochen werden möchte. Wenn ich das mit meiner anschließenden Bemerkung im Podcast und in den Notizen zu dieser Folge etwas ins Lächerliche gezogen habe, dann ist das meine Schuld.

      Danke, dass du hier einen ausführlicheren Kommentar schreibst als auf der Facebook-Seite. Dennoch verstehe ich noch nicht, was du mit „wirtschaftliche Eigenständigkeit“ meinst. Und welche Auswirkung das auf die Lizenzierung von Musik hat. Wäre super, wenn du mir das verständlicher erklären könntest.

      Gilt in Flugzeugen nicht das Recht des Heimatlandes, solange die Türen geschlossen sind?
      Aber vielleicht organisiert ja bald jemand Kopierkreuzfahrten außerhalb der 12-Meilen-Zone auf Schiffen du unter der Flagge Panamas fahren.

      Ist die rechtliche Konsequenz ohne zusätzliche VR-Ö-Lizenz aufzulegen wirklich nur eine Abmahnung?

      Wieso habt Ihr nicht einfach ein öffentliche Party veranstaltet und den Gema-Vorstand persönlich dazu eingeladen? Zur Party hätte ich dann gleich noch sämtliche Journalisten eingeladen. Und das ganze unter das Motto gestellt: Unser DJ spielt nur illegale Musik.
      Schon hättest du dir einen eigenen Präzedenzfall gebastelt.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  • Danke Thorsten !
    Michael, ich bin KEIN Experte, dass habe ich nie behauptet und auch extra betont, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegensatz zu vielen meiner Kollegen habe ich mich zumindest ein wenig mit dem Thema auseinandergesetzt und habe daher versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
    Es geht in diesem Portal doch darum, Kollegen Hilfestellung zu leisten und unnötigen Ärger zu vermeiden. Sicher kann man Feststellungsklagen anstrengen, da muss man nur erst einmal selbst in Vorlage treten und so ein Klage kostet erst einmal mehr Geld als die paar Euros für die GEMA.
    Wer den VR-Ö zahlt hat auf jeden Fall Ruhe und ist auf der sicheren Seite, natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, was ihm mehr wert ist, Ruhe oder ein Gerichtsverfahren dessen Ausgang nicht absehbar ist.
    Im Übrigen muss der VR-Ö nicht zwingend vom DJ gezahlt werden, es besteht durchaus die Möglichkeit, die Begleichung dieses Tarifes dem Veranstalter zu übertragen, dann ist eben pro gespieltem, kopiertem Titel zu zahlen. Ich sehe es als Service unseren Kunden gegenüber, sich darum keine Gedanken machen zu müssen.

    Meine persönliche Meinung: Ich verdiene mit der künstlerischen Kreativität von Musikern Geld und habe von daher auch überhaupt kein Problem damit für diese Musik Geld zu bezahlen, da ich auch möchte, dass es sich für Musiker auch in Zukunft noch lohnt, uns mit neuer Musik zu versorgen. Man kann über die GEMA sicher geteilter Meinung sein, zumindest in Teilen sorgen sie dafür, dass Künstler Tantiemen bekommen.

  • Wenn man über Tarife schreibt, so sollte man sich UrhG und UrhWahrnG zu Gemüte führen oder sich von einem Spezialisten erklären lassen. Dieser kann euch dann auch erklären, was es mit der ‘wirtschaftlichen Eigenständigkeit’ und der Lizenzierungsgrundlage auf sich hat. Dies haben wir damals bei Phoenix getan.

    Es steht mir nicht zu im öffentlichen Raum eine Rechtsberatung vorzunehmen, daher müsst ihr selbst einen Anwalt aufsuchen. 

Ich kann nur darauf hinweisen, dass es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht so verhält wie ihr es darlegt.

    Die Duty-Free-Kopie war eher als Schmankerl zu verstehen, zeigt aber, dass es Räume gibt, die nicht zugeordnet werden können. Natürlich meine ich hier kein Flugzeug, sondern den Duty-Free Bereich auf Flughäfen in dem man tatsächlich weder im einen noch im anderen Land verweilt und auf seinen Flieger wartet. Auch dies wäre zu klären, die GEMA wich der Frage damals sofort aus und wechselte das Thema.

    Eine öffentliche Party wie du sie beschreibst wäre rechtlich nicht zielführend, denn sie wäre ja öffentlich. Damit wäre hier die wirtschaftliche Eigenständigkeit ja dann hergestellt, das Beispiel zeigt, dass diese Grundlage der Lizenzierung nicht verstanden wurde. Bitte einfach mal beraten lassen.

    

Ob es eine Hilfestellung ist, Kollegen anzuweisen im Zweifel einfach mal zu zahlen weil es undurchsichtig ist bleibt mal dahingestellt.

    Wer Phoenix von Anfang an verfolgt hat weiß, dass die Feststellungsklage Unterstützung erfahren wird. Die Vorlage und das Risiko sind also nicht so wie es hier von euch dargestellt wird. Auch hier wäre es schön, sich wenigstens die Texte des verlinkten Projekts wenigstens einmal durchzulesen.

    Richtig ist, dass ein Gerichtsverfahren nie zu 100% sicher ist, aber wenn ein Spezialist hier ‘sehr gute’ Vorraussetzungen sieht, dann wäre es ein für alle Mal die Sache wert. Fakt ist aber, es ist kein einziger DJ zu finden, der wirklich von der GEMA abgemahnt wurde seit Phoenix nach solch einem sucht. 



    Ihr empfehlt also DJs, einen Tarif zu zahlen, den sie sehr wahrscheinlich gar nicht zu zahlen haben und seht dies als Service? Sorry, dass ich dies nicht nachvollziehen kann.


    
Euer letzter Abschnitt unterstellt mir ja fast, dass ich der GEMA und den Urhebern nicht wohl gesonnen bin. Wer mich kennt weiß, dass ich zu 100% auf der Seite der Urheber stehe und diese immer unterstütze, ich schreibe Reviews für sie über Releases in Magazinen etc.

    Und natürlich muss VR-Ö gezahlt werden, unbedingt sogar wie jeder andere Tarif auch, jedoch von der richtigen Person, die dazu gesetzlich verpflichtet ist. So war es Jahrzehnte und so sollte es auch weiterhin bleiben.

    Wäre ich an eurer Stelle ich würden den Blog schon längst vernichtet haben. Denn eine solche Empfehlung aus Unsicherheit rauszuhauen richtet mehr Schaden als Nutzen bei allen DJs an.

  • Lenzke Christoph
    6 Jahren ago

    Habe soeben mit der Gema telefoniert, weil ich Infos bräuchte ob ich meine komplette private Bibliothek auf dem Laptop registrieren muss oder nur die 500 welche ich spielen würde.

    Mit würde als Antwort genannt, dass ich für 250 Euro erst einmal meine Bibliothek lizensieren müsse (nur den Altersstufen bis 1.1.19) und Dann zum auflegen nochmal das 500er Paket bräuchte.

    Somit mit einmalig lizensierter Bibliothek trotzdem nicht auftreten dürfte.
    Wie ist euer stand dazu?

    Außerdem frage ich mich, wenn ich Titel bearbeite, welche vor 1.1. schon auf dem Laptop waren, wird ja trotzdem das Datum geändert auf den späteren Zeitpunkt. Wie können die dann feststellen ob ich die CDs somit am 24.12. gerippt habe und am 7.1. bearbeitet oder beides am 7.1. getan habe. Also ab die Titel schon lizensiert sind?

    Danke im Vorraus für eure Infos, und auch für euren super hilfreichen Podcast! Schade das in letzter Zeit hier Ruhe eingekehrt ist.

    Grüße aus Mönchengladbach

  • Hallo zusammen,

    heute möchte ich hier auch etwas dazu beitragen. Ich habe mal zu einer Zeit angefangen, da gab es nur die Möglichkeit, Schallplatten, Tonband oder Cassettenrecorder. Schelllackplatten kenne ich übrigens auch noch 🙂

    Als begeisterter Tänzer habe ich mich irgendwann entschieden lieber vor dem Pult unterwegs zu sein. Da Musik für mich immer schon Teil meines Lebens war, habe ich in all dieser Zeit für mich Musik gekauft, ohne Ende. Das meiste habe ich im Laufe der Jahre digitalisiert, oder sogar noch ein zweites Mal gekauft.

    Jetzt möchte ich wieder als mobiler DJ aktiv werden. Folglich habe ich auch die Gema angerufen. Die Aussage die ich erhalten habe war sehr interessant – Ok, Altbestände vor dem 1.1.2019 sind mit 250 Euro zu lizenzieren habe ich verstanden. Das wären dann bei mir, wenn man mal Podcasts und Hörbücher abzieht, wahrscheinlich immer noch Titel im mehrfach 5-stelligen Bereich . Alle KOPIEN die ich danach erstelle muss ich danach erneut lizenzieren, bzw. alles was ich mir nach dem Stichtag anschaffe. Am interessantesten war für mich die Antwort auf meine Frage, wenn ich nun gar nicht kopiere, sondern alle meine Songs , die ich seit 1970 bis heute angeschafft habe, auf einer Festplatte habe, die einfach nur angesteckt ist? – Dann – war die Aussage – muss ich nicht neu lizenzieren, weil ich ja keine Kopie erstellt habe. In der Tat habe ich schon vor längerer Zeit eine SSD-Platte angeschafft , um die Festplatte auf dem Mac zu entlasten. Würde für mich bedeuten – 250,- Euro und meine Schätze sind schonmal am Start. Hat jemand ähnliche Aussagen erhalten?

    Viele Grüße aus dem verschneiten Bayern
    Ingo