Der DJ und die Steuererklärung HDJ69

An einer Sache wirst du nicht herum kommen: Steuern zu zahlen. Damit dich die Steuererklärung nicht überrascht, besprechen wir die wichtigsten Steuern, mit denen du dich als DJ-Neuling beschäftigen solltest: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

Denn es gibt die Weisheit bei Unternehmensberatern, dass Steuerzahlungen vielen Existenzgründern das finanzielle Genick brechen.

Der DJ und die Steuer

An diese Steuern solltest du als DJ denken:

  • Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Befreiung nach § 19 UStG
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer

Steuererklärung: wir erzählen von unseren Erfahrungen

Ein ganz wichtiger Hinweis zu dieser Steuern-Folge.

Wir sind keine Steuerberater!

Deshalb berichten wir nur von unseren Erfahrungen und können dich nicht steuerlich beraten.

Den besten Tipp, den wir gelernt haben, ist dir einen Steuerberater zu suchen.

Engagiere einen Profi, der dich durch den Steuerdschungel führt. Die Beratungskosten sind eine Geschäftsausgabe und du sparst unglaublich viel Zeit. Gleichzeitig hast du das gute Gewissen alles richtig zu machen.

Diese Steuern wirst du bezahlen müssen.

Umsatzsteuer

In Deutschland wird für fast alle Dienstleistungen und Waren eine Umsatzsteuer erhoben. Diese Umsatzsteuer gilt nur für Umsätze, die im Inland erzielt werden.

Die Umsatzsteuer von 19 % kennst du bestimmt als Mehrwertsteuer. Für Lebensmittel gilt zum Beispiel der verringerte Satz von 7 %.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss bis zum 10. Tag des nächsten Monats eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dazu ziehst du von der eingenommenen Umsatzsteuer deiner Rechnungen die gezahlte Umsatzsteuer für Ausgaben ab.

Hast du mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben, musst du diese Differenz an das Finanzamt bezahlen. Im anderen Fall zahlt dir das Finanzamt den Differenzbetrag aus.

Es ist auch möglich, dass dir das Finanzamt erlaubt die Umsatzsteuer-Voranmeldungen quartalsweise oder gar jährlich abzugeben. Das hängt von der Höhe deiner Umsatzsteuerzahlungen ab.

Umsatzsteuer-Befreiung nach § 19

Liegt dein Jahresumsatz unter der Grenze von 17.500 € kannst du dich von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien lassen. Dazu musst du bei deinem Finanzamt einen Antrag auf Umsatzsteuer-Befreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) stellen.

Natürlich darfst du dann auch keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen.

Gerade am Anfang deiner selbstständigen Tätigkeit kann eine Umsatzsteuer-Befreiung dein Leben erleichtern. Dafür wurde der § 19 geschaffen, um Existenzgründern zu helfen.

Einkommenssteuer

Wie viel Einkommenssteuer du zahlen musst, ist abhängig von deinem Gewinn.

Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich außerdem, wenn du neben deiner Selbstständigkeit weiteres Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung erhältst.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % an.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wir von den Kommunen festgelegt, deshalb kann die Gewerbesteuer in deiner Nachbarstadt unterschiedlich ausfallen. Dazu legen die Gemeinden einen Hebesatz fest.

Dieser Hebesatz liegt in 11.235 Gemeinden in Deutschland zwischen den Werten 200 und 900.

Neben diesem Hebesatz hängt die Höhe der Gewerbesteuer von deinem Gewerbeertrag ab, also dem Gewinn aus deiner DJ-Tätigkeit.

Grundsätzlich kannst du einen Freibetrag von 24.500 € geltend machen. Bis zu dieser Grenze musst du überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen.

Vorauszahlung von Einkommenssteuer und Gewerbesteuer

Legt das Finanzamt beim Jahresabschluss eine Gewerbesteuer fest, dann wirst du automatisch verpflichtet die Gewerbesteuer für das folgende Wirtschaftsjahr im Voraus zu bezahlen.

Auch für die Einkommenssteuer wird dein Finanzamt einen Betrag festlegen, den du im Voraus bezahlen musst.

Achte unbedingt darauf, dass du zum Zeitpunkt der Vorauszahlung genügend Geld zurück gelegt hast. Sonst läufst du in Cash-Flow-Probleme. Viele Unternehmer scheitern an Liquiditäts-Engpässen die durch Steuer-Vorauszahlungen entstehen.

Termine für die Steuererklärung

Die Steuererklärung musst du jährlich beim Finanzamt einreichen. Bald ist das nur noch auf elektronischem Weg über das Elster-Portal möglich. Elster steht als Abkürzung für Elektronische Steuererklärung.

Als Frist gilt bisher der 31. Mai des Folgejahres. Seit dem Jahr 2018 gilt der 31. Juli als letzter Abgabetag.

Hilft dir ein Steuerberater kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Dann hast du bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit und zukünftig sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Songtipp der Woche

Weißt du was es im Paradies nicht gibt? Steuern!
Außer vielleicht im Paradies der Finanzbeamten.

Guns ‚N‘ Roses – Paradise City (1988)

Thorsten schwelgt bei dem Song von Guns ‚N‘ Roses in Erinnerungen an seine Schulzeit. Und Mike spielt „Paradise City“ bei fast jeder Party.

Erwähnte Podcasts, Webseiten und weitere Tipps

In ein paar Folgen haben wir das Thema Steuern bereits angesprochen. Und Thorsten schrieb bereits mehrere Blogposts darüber:

Viel Erfolg mit deiner Steuererklärung,
Thorsten und Mike

2 Responses to “Der DJ und die Steuererklärung HDJ69

  • Peter Kirsten
    7 Jahren ago

    Erst nochmals vielen Dank für Eure Leistung. Was Ihr hier macht ist wirklich Spitze, Hut ab. Und auch wir Ossis können wieder mal von Euch profitieren. Und ich glaube sogar, Ihr macht das hier nicht nur für die Ossis. Und genau so ist es mit dem Solidaritätszuschlag, der ist eben auch nicht nur für die Ossis, zumal wir ihn ja hier auch selbst genau so bezahlen. Deine Bemerkung klang schon ein wenig hochnäsig und abfällig, was ich nicht von Dir erwartet hätte. Ein Blick in Wikipedia hätte Dich, lieber Mike, vor gefährlichen Halbwissen bewahren können … zu lesen ist dort : “ Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 befristet auf ein Jahr eingeführt zur Finanzierung verschiedener „Mehrbelastungen […] aus dem Konflikt am Golf […] auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa […] und den Kosten der deutschen Einheit“.
    Der Betrag wird in den Bundeshaushalt übernommen, und damit wird dann zu allem Möglichen verwendet, was keiner mehr nachvollziehen kann. Nun soll er ja auch für notleidende Wessi-Kommunen verwendet werden, was wohl genau so richtig erscheint.
    Aber in meinen Augen ist das alles Schnee von gestern. Für mich gibts schon lange keine durchgefütterten Ossis und und auch keine Besser-Wessis mehr. Ich denke das bringt uns nicht weiter. Ich glaube zu wissen, das seht ihr eigentlich genau so … :-)).

    • Hallo Peter, danke deiner Info. Es war nicht negativ gemeint über die Ossis. Der Soli wird gedanklich immer nur mit ihnen in Verbindung gebracht. Und selbst die Menschen, die NACH 1989 geboren wurden und arbeiten sind, wissen oft garnicht wieso sie ihn bezahlen. Da wird immer nur gesagt: „Für die Ossis“ – Ich bin zwar ein wenig älter, hatte es jedoch genauso im Kopf. Danke deiner Info, jetzt verstehe ich es besser 😀
      Grüße Mike